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Gemeinschaftstarif

Bei Verspätungen und Ausfällen bieten wir unseren Kunden verschiedene Möglichkeiten der Entschädigung.

Tarifbemessungs­grundlagen

Die Tarifbemessungsgrundlagen dienen linienweise und linienübergreifend der Einordnung von Fahrkarten in Entfernungsstufen und führen damit in jeder Fahrkartenart zur Fahrpreisermittlung für eine bestimmte Fahrkarte.

Die Bemessungsgrundlagen sind in den Übersichten für jede Linie mit allen Fahrwegen richtungsweise angegeben.
Bitte beachten Sie die Hinweise dazu am Ende dieser Seite.

Linienübersichten

Nutzen Sie die Suche um eine bestimmte Linienübersicht anzeigen zu lassen oder suchen Sie innerhalb einer Kategorie.

Hinweise

Die einzelnen Spalten der Linienübersichten haben folgende Bedeutung:

Das im HVV bediente Gebiet ist in Flächenzonen unterteilt. Die Tarifzonen berücksichtigen außerhalb des Bereichs Hamburg AB weitestgehend Stadt- und Gemeindegrenzen. Sie werden für die Preisbemessung von Zeitkarten und außerhalb des Bereichs Hamburg AB auch von Einzelkarten verwendet.

Der Verbundraum ist in 8 radial um das Hamburger Stadtzentrum verlaufende Ringe (A, B, C, D, E, F, G, H) unterteilt. Die beiden inneren Ringe (A und B) bilden den Bereich Hamburg AB. Er umfasst das gesamte Stadtgebiet Hamburg sowie einige angrenzende Städte und Gemeinden.
Einzel-, Tages- und Gruppenkarten gelten nur in den Ringen A – F. Zeitkarten gelten in den Ringen A – H.

Für Verkehre innerhalb bestimmter Städte und Gemeinden außerhalb des Bereichs Hamburg AB  sind besondere Geltungsbereiche für City- und Stadtverkehrs-Einzelkarten festgelegt worden.
Der Bereich „IS“ umfasst das Gebiet der Hamburger Innenstadt und stellt somit einen besonderen Bereich zur Preisberechnung bei Einzelkarten (Kurzstrecke und Nahbereich) dar.

Für Schüler-Zeitkarten gelten u.a. die jeweiligen Grenzen der schleswig-holsteinischen Kreise bzw. niedersächsischen Landkreise als Tarifgrenzen.

Innerhalb des Bereichs Hamburg AB sind alle Linien mittels Zahlgrenzen in Teilstrecken bzw. Teilbereiche unterteilt, die zur Feststellung des Geltungsbereichs der Einzelkarten für die Kurzstrecke und den Nahbereich dienen.
Mit der Kurzstreckenkarte können eine, mit der Nahbereichskarte können zwei Teilstrecken/Teilbereiche befahren werden. Die Teilstrecken bzw. Teilbereiche werden durch Zahlgrenzen abgegrenzt.
Die Lage der Zahlgrenzen wird durch „ZG“ bzw. „ZGD“ (mehrere Haltestellen sind einer Zahlgrenze zugeordnet und daher tariflich gleichgestellt) dargestellt. Die Zahlgrenzen stellen also keine Zonen, sondern Punkte dar, die meist auf Haltestellen liegen.

Mit der Kurzstreckenkarte sind Fahrunterbrechungen auf der jeweiligen Linie, im Bereich Innenstadt sowie innerhalb des Bahnverkehrs zulässig.

Für das Umsteigen mit der Nahbereichskarte gelten folgende Regelungen:

  • Der Umsteigepunkt gilt als Zahlgrenze. Wenn Linien streckengleich verlaufen, wird der für den Fahrgast günstigste Umsteigepunkt angenommen.
  • Zugwechsel im Bahnnetz sowie Fahrzeugwechsel innerhalb des Bereichs Innenstadt (IS) gilt nicht als Umsteigen im Sinne des Tarifs.